Teilnahmebedingungen für den PADERMARSCH (organisierte Streckenwanderung über 50 km)
Allgemeines
(1) Veranstalter und durchführende Organisation des PADERMARSCHes ist die Sektion Paderborn des Deutschen Alpenvereins e.V. (im Folgenden mit „DAV Sektion Paderborn“ abgekürzt) mit Sitz in 33100 Paderborn, Im Dörener Feld 2c. Die DAV Sektion Paderborn tritt als alleiniger Vertragspartner des Teilnehmers auf.
(2) Der Einfachheit und Lesbarkeit halber wird im Folgenden die männliche Form verwendet. Die Teilnahmebedingungen gelten gleichermaßen auch für weibliche/diverse Teilnehmer.
(3) Teilnehmer am PADERMARSCH kann nur eine natürliche Person sein.
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Die Teilnahmebedingungen regeln das Zustandekommen und die Durchführung eines Organisationsvertrages zwischen dem Teilnehmer und der DAV Sektion Paderborn.
(2) Mit der Zustellung der Bestätigungsemail seitens des Veranstalters nebst Zahlungsinformationen nach der Buchung durch den Teilnehmer kommt der Organisationsvertrag zustande.
§ 2 Teilnahmebedingungen und Gesundheit der Teilnehmer
(1) Die DAV Sektion Paderborn veröffentlicht die Teilnahmebedingungen im Vorfeld auf der Website https://www.alpenverein-paderborn.de/Gruppen/Wandern/Padermarsch und lädt nur natürliche Personen zur Teilnahme ein, die sich ihrem subjektiven Empfinden nach körperlich zu der Teilnahme am PADERMARSCH in der Lage fühlen. Jeder Teilnehmer ist für die Einschätzung verantwortlich ob und dass die Teilnahme für ihn gesundheitlich ungefährlich ist.
(2) Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Teilnehmer jederzeit vorzeitig seine Teilnahme beenden kann. Teilnehmer, die Vorerkrankungen oder gesundheitliche Probleme haben, sollten von einer Teilnahme absehen oder im Vorfeld einen Arzt konsultieren. Jeder Teilnehmer muss eine gewisse Grundsportlichkeit mitbringen und ist für sich und sein Wohl selbst verantwortlich. Der Teilnehmer erkennt dies mit seiner Anmeldung an.
(3) Es dürfen ausschließlich nach deutschem Recht volljährige, natürliche Personen am PADERMARSCH teilnehmen. Die Personen dürfen während der Teilnahme nicht unter berauschenden Mitteln stehen bzw. unter solchen Mitteln, die seine Teilnahmefähigkeit nicht beeinträchtigen.
(4) Der Teilnehmerbeitrag für den PADERMARSCH wird für die allgemeine Organisation, die Organisation der Verpflegungsstationen, das Ausgeben der Verpflegung und für das Ausstellen von Urkunden erhoben. Er ist fällig mit dem Zustandekommen des Organisationsvertrages.
(5) Die Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie andere verkehrsrechtliche Bestimmungen sind während des Marsches von jedem Teilnehmer auf eigene Verantwortung eigenständig und ständig zu beachten, da die Strecke durch öffentlichen Verkehr und Infrastruktur verläuft. Es werden seitens des Veranstalters keine Straßensperrungen oder Umleitungen organisiert oder eingerichtet. Teilnehmer des PADERMARSCH gelten als normale Teilnehmer am öffentlichen Straßenverkehr. Die Verkehrssicherheit hat stets Vorrang vor der ungehinderten Durchführung des PADERMARSCHes.
§ 3 Strecke
(1) Die DAV Sektion Paderborn behält sich vor, die ausgegebene Wanderstrecke jederzeit zu verändern. Gründe dafür könnten behördliche Auflagen, Wetterumstände oder bessere Planungsmöglichkeiten sein. Mögliche Änderungen werden den Teilnehmern per E-Mail mitgeteilt.
§ 4 Ausschluss von der Veranstaltung
(2) Die DAV Sektion Paderborn behält sich vor, Teilnehmer, die sich nicht verantwortungsvoll verhalten und durch ihr Verhalten dem Ansehen der Veranstaltung schaden oder durch ihr Verhalten die ordnungs- und plangemäße Durchführung der Veranstaltung gefährden oder die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer gefährden, vom PADERMARSCH vor und jederzeit während des Events auszuschließen. Mögliche Gründe dafür können sein: unzureichende Ausrüstung, Alkoholkonsum, Drogenkonsum, Verletzungen, Umweltverschmutzung, politische oder diskriminierende oder unsittliche Äußerungen oder Verhaltensweisen und die Gefährdung Dritter. Ein Ausschluss befreit den Teilnehmer nicht von der Zahlung des Teilnahmebetrages.
Schließt die DAV Sektion Paderborn einen Teilnehmer trotz Vorliegens möglicher Gründe nicht von der Veranstaltung aus, ändert dies nichts an der eigenständigen Verantwortung des Teilnehmers für seine Gesundheit, die Einhaltung der Bestimmungen dieses Organisationsvertrages und verkehrsrechtliche Bestimmungen.
§ 5 Persönlichkeitsrecht und Datenschutz
(1) Der Teilnehmer erklärt sich bei der Anmeldung damit einverstanden, dass Fotos, Videoaufnahmen und Interviews (in sozialen Medien, Rundfunk und Fernsehen sowie Printmedien und Tageszeitungen), die während der Veranstaltung entstehen, ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden dürfen.
(2) Der Teilnehmer erklärt sich bei der Anmeldung einverstanden, den Newsletter des PADERMARSCH zu erhalten. Dieser ist nötig, um Teilnehmer mit Informationen zu Verpflegungspunkten, Öffnungszeiten und weiteren Informationen zu versorgen. Des weiteren erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass seine Daten (E-Mail-Adresse, Vorname, Nachname) in dem von der DAV Sektion Paderborn genutzten E-Mail/Webhosting- Anbieter gespeichert werden. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und lediglich zur Verbreitung von wichtigen Teilnehmerinformationen in Bezug auf die Veranstaltung genutzt.
§ 6 Widerruf, Nichtteilnahme
(1) Gemäß § 312 g Nr. 9 BGB ist das gesetzliche Widerrufsrecht des Organisationsvertrages ausgeschlossen.
(2) Die Nichtteilnahme entbindet den Teilnehmer nicht von der Zahlung des Teilnahmebeitrages, sofern die Nichtteilnahme nicht von der DAV Sektion Paderborn verschuldet ist.
(3) Ungeachtet dessen bleibt der Teilnehmer aufgefordert, soweit gesundheitliche Gründe dies notwendig machen, von der Teilnahme eigenverantwortlich abzusehen bzw. die Teilnahme abzubrechen.
§ 7 Haftungsbeschränkungen
(1) Die DAV Sektion Paderborn haftet für leichte Fahrlässigkeit von Sach- und Vermögensschäden nur bei Verletzung von Kardinalpflichten.
(2) Kardinalspflichten sind solche Pflichten, die vertragswesentliche Rechtspositionen beinhaltet, die dem Teilnehmer nach Inhalt und Zweck des Organisationsvertrages durch die DAV Sektion Paderborn gerade zu gewähren sind bzw. auch solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
(3) Die Haftung der DAV Sektion Paderborn für leichte Fahrlässigkeit dieser Kardinalpflichten ist beschränkt auf den nach der Art des Vertrages vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden.
(4) Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Vertragsgegenstandes sind, sind nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Vertragsgegenstandes typischerweise zu erwarten sind.
(5) Die Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang zu Gunsten unserer Organe, unserer Beschäftigten und sonstigen Erfüllungsgehilfen und unseren Subunternehmern.
(6) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung von Sach- und Vermögensschäden, auch nicht für das Fehlen zugesicherter Eigenschaft, sowie nicht für die Ansprüche des Teilnehmers aus Produkthaftung und aus gesetzlich zwingenden Haftungstatbeständen.
(7) Die DAV Sektion Paderborn haftet für jede Art von Fahrlässigkeit und Vorsatz bei der ihr zurechenbaren Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Teilnehmers.