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23/11/2021 13:37 peter.schneider@alpenverein-paderborn.de WG: Sektion Paderborn - Mitgliederversammlung am 24. November 2021 - update
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Liebe Bergfreundin, lieber Bergfreund, über die Sektionsmitteilungen 02/2021 (auf Seite 4) haben wir Ende Oktober zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2021 am Mittwoch, 24. November 2021, um 19:30 Uhr im Veranstaltungssaal des Restaurant Dörenhof, Im Dörener Feld 27, 33100 Paderborn eingeladen. Trotz der angespannten Infektionslage soll die Mitgliederversammlung durchgeführt werden. Sie findet aber unter nochmals nachgeschärften Hygieneregeln statt. Die Teilnahme ist nur möglich, wenn der Status 2G, d.h. vollständig geimpft oder genesen, nachgewiesen wird! Bitte bringen Sie dafür den Nachweis und einen Lichtbildausweis mit, unsere Gastgeber vom Dörenhof haben konsequente Kontrollen angekündigt. Weiterhin gilt im Restaurant Maskenpflicht außer am festen Sitzplatz. Die Führung einer Anwesenheitsliste ist auch aus vereinsrechtlichen Gründen notwendig. Weitere Infos zur Mitgliederversammlung sind unserer Homepage zu entnehmen. Mit freundlichen Grüßen Christian Hennig 1. Vorsitzender Sektion Paderborn des Deutschen Alpenvereins e.V. - Sektionshaus Im Dörener Feld 2C 33100 Paderborn FON 05251/57665 MAIL mail@alpenverein-paderborn.de WEB https://alpenverein-paderborn.de
21/11/2021 13:33 peter.schneider@alpenverein-paderborn.de =?UTF-8?Q?Regeln_f=C3=BCr_das_Vereinshaus_und_d?= =?UTF-8?Q?en_Ahorn_Sportpark_ab_dem_22.11.?= =?UTF-8?Q?2021?=
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Liebe Leute,

 

ab morgen, 22.11.2021,  gelten im Ahorn Sportpark und im Vereinshaus die folgenden Regeln:

  • Für die Altersgruppe ab 18 Jahren gilt die 2G-Regelung.
  • Für die Altersgruppe von 12-17 Jahren (weiterführende Schule) gilt zunächst weiterhin die 3G-Regelung. Dabei ist zu jedem Betreten des Ahorn-Sportparks bzw. des Vereinshauses ein Test-Nachweis durch eine schriftliche Bescheinigung durch die Schule bzw. ein medizinischer Test nicht älter als 24 Stunden vorzulegen. Ein Schülerausweis reicht nicht aus.
  • Für die Altersgruppe unter 12 Jahren gilt eine Testpflicht. Hier fordern wir, dass die Kinder zu den jeweiligen Angeboten im Ahorn Sportpark bzw. im Vereinshaus entweder eine Schul-Testbescheinigung oder einen medizinischen Test oder die Bestätigung der Erziehungsberechtigen über einen Selbsttest vorlegen. Bei allen drei Nachweisarten gilt die 24-Stunden-Testregelung.

Ausnahme ist die Personengruppe, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann. Hier gilt die 24-Stunden-Testregelung. Dabei ist zu jedem Betreten des Ahorn-Sportparks das medizinische Attest und ein negativer medizinischer Test vorzulegen.

 

 

Liebe Grüße

 

Peter Schneider

 

Jugendleiter/Kletterwart

Deutscher Alpenverein

Sektion Paderborn

https://www.dav-paderborn.de/

 

17/11/2021 09:43 teuto-walker@t-online.de Bouldern am Donnerstag
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Hi an alle Boulderer:
wer heute bouldern wollte, kann ja dafür evtl. morgen zwischen 18-20 Uhr kommen, wenn's zeitlich passt.

Viele Grüße und bis dahin!
Bertram Stumpp
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