Allgemeine Bedingungen für Veranstaltungen der Sektion Paderborn des Deutschen Alpenvereins e.V.

Stand: 23. November 2021 – Gültig für Veranstaltungen im Jahr 2022

Anmeldung:
Die Anmeldung erfolgt schriftlich bzw. per Email bei der Tourenleitung.

Teilnehmerbeitrag:
Der Teilnehmerbeitrag dient ausschließlich zur Deckung der Kosten für Organisation und Aufwandsentschädigung zur Durchführung der Veranstaltung. Übernachtungs- und Verpflegungskosten müssen von den Teilnehmern selbst in den Unterkünften abgerechnet werden.

Zahlungsweise:
Die Anmeldung gilt erst als verbindlich, wenn der Teilnehmerbeitrag – nach Bestätigung durch die Tourenleitung (!) – überwiesen wurde. Die Überweisung erfolgt auf das Konto der Sektion. Als Verwendungszweck ist die Veranstaltungs-Kurzbezeichnung gemäß Ausschreibung und der Teilnehmer-Name anzugeben. Die Teilnahmeberechtigung wird ausschließlich nach Eingang des Teilnehmerbeitrags vergeben. Die Tourenleitung ist berechtigt, bei Nichteingang des Teilnehmerbeitrags den Teilnehmerplatz anderweitig zu vergeben.

Rücktrittsbedingungen:
Aufgrund der Kalkulation auf Selbstkostenbasis kann die Sektion das finanzielle Risiko eines Rücktritts von der Veranstaltung nicht tragen. Bei einem Rücktritt vor Anmeldeschluss gilt: Der Teilnehmerbeitrag wird in voller Höhe abzüglich eines Bearbeitungsentgeltes in Höhe von 20,00 EUR erstattet. Bei einem Rücktritt nach Anmeldeschluss gilt: Die Teilnehmerbeitrag wird nur erstattet, falls sich bis zum Beginn der Veranstaltung ein Ersatzteilnehmer findet, so dass der Sektion kein Schaden entsteht. Weiterhin kann der Teil der variablen Kosten erstattet werden, die der Sektion durch den Ausfall nicht entstehen (Beispiel Hütte mit Halbpension: Hütte wird nicht erstattet, Halbpension schon). Erstattungen erfolgen grundsätzlich immer erst nach Abschluss und Abrechnung der gesamten Veranstaltung. In besonderen Fällen kann der Vorstand anderslautende Regelungen treffen.
Muss ein/eine Teilnehmer/in die Veranstaltung aus Gründen, die die Sektion oder die Tourenleitung nicht zu vertreten haben, vorzeitig abbrechen, so besteht kein Anspruch auf Ersatz des Teilnehmerbeitrags. Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind in der Höhe zu tragen, wie sie angefallen sind.
Im Falle des Ausfalls der Tourenleitung vor Fahrtbeginn wird die Verpflichtung einer anderen Tourenleitung versucht. Hierdurch entstehende Mehrkosten übernimmt die Sektion.
Gelingt dieses nicht und muss die Veranstaltung deshalb ausfallen, so erhalten die Teilnehmer ihre geleistete Zahlung zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht.

Abweichungen vom Veranstaltungsverlauf:
Abweichungen vom angekündigten Veranstaltungsverlauf wegen unvorhergesehener Ereignisse, z.B. Wettersturz, Unfall und dgl. werden vorbehalten. Die Entscheidung hierüber trifft die Tourenleitung. Der/die Teilnehmer/in kann hieraus keine Ansprüche herleiten.
Die Tourenleitung hat weiter das Recht, einzelne Teilnehmer/innen bei mangelhafter Ausrüstung oder Kondition oder bei Verhaltensweisen, die seine Sicherheit oder die Sicherheit der Gruppe gefährden können, nach eigenem Ermessen von der Teilnahme an der Veranstaltung oder an einzelnen Programmteilen ohne Erstattung von Teilen des Teilnehmerbeitrags auszuschließen. Da die Tourenleitung die Verantwortung für die unfallfreie Durchführung der Veranstaltung hat, ist die gerichtliche Überprüfung dieser Entscheidung der Tourenleitung ausgeschlossen.

Gerichtsstand:
Gerichtsstand für alle Ansprüche, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung aus irgendeinem Rechtsgrund erhoben werden, ist Paderborn.

Haftung:
Bergsteigen, Bergwandern, Skifahren, Klettern und die Ausbildung hierfür ist nie ohne Risiko.
Für DAV-Mitglieder besteht automatisch der Alpine Sicherheitsservice (WEB-Angebot des Bundesverbands). Auf DAV- und ÖAV-Hütten besteht außerdem eine Gepäckversicherung.
Im Übrigen ist der Abschluss von Versicherungen gegen die Gefahren des täglichen Lebens (z.B. Unfallschutz) Sache des/der Teilnehmers/in. Weitergehender Versicherungsschutz seitens der Sektion besteht nicht. Es besteht jedoch die Möglichkeit, zusätzlich gegen Prämienzahlung einen DAV Reise-, Sport- und Freizeitschutz – Zusatz-Versicherung (WEB-Angebot des Bundesverbands) abzuschließen. Bei Auslandsreisen wird grundsätzlich eine Auslandsreisekrangenversicherung empfohlen.

Erklärung des Teilnehmers:
Die Teilnehmer einer Führungs-, einer Gemeinschaftstour oder eines Ausbildungskurses sind sich der Tatsache bewusst, dass jede bergsportliche Unternehmung mit Risiken verbunden ist, die sich nicht vollständig ausschließen lassen.
Sie erkennen daher an, dass die Sektion Paderborn und ihre verantwortlichen ehrenamtlichen Tourenleiter/innen – soweit gesetzlich zulässig – von jeglicher Haftung sowohl dem Grunde wie auch der Höhe nach freigestellt werden, die über den Rahmen der Mitgliedschaft im DAV sowie den für ehrenamtliche Tätigkeit bestehenden Versicherungsschutz hinausgeht. Dieses gilt nicht für die Verursachung von Unfällen durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Einverständniserklärung zur Nutzung von Bildmaterial (Bild-, Ton- und Filmaufnahmen):
Die Teilnehmer willigen ein, dass von ihnen im Rahmen von Sektionsveranstaltungen hergestellte Fotos und Videos von der Sektion Paderborn zur Berichterstattung über die jeweilige Veranstaltung veröffentlicht werden dürfen. Die Sektion Paderborn darf derartige Fotos und Videos insbesondere auf ihrer Website sowie in ihrer Vereinszeitschrift veröffentlichen.
Diese Einwilligung können die Teilnehmer jederzeit und ohne Nachteile gegenüber der Sektion Paderborn widerrufen.

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